QuerflöteKlarinettist Fotolia 240 F 37499744 aibG8jG9d822CCX95TE8sobqciDbmiwDSeite 4 unten HörnerFischelnerBlaeserschule

Einteilung des Jahres
Unsere Jahreszeiten dauern einheitlich 2 Monate.

Kursbeginn
Zu Beginn einer jeden Jahreszeit starten neue Kurse, also Anfang
Januar, März, Mai, September und November. Ausgenommen ist
nur unsere 4. Jahreszeit (Juli + August) wegen der Ferien.

Ferienkurse
Für die Ferien kann man ganz individuell Kurse vereinbaren. Die Anzahl der Unterichtseinheiten richtet sich nach den Wünschen des Schülers.

Intensivkurse
Wer besonders schnell vorankommen möchte, kann auch außerhalb der Schulferien Intensivkurse besuchen, entweder morgens oder auch am Wochenende. Mehrere Unterrichtseinheiten am Tag sind möglich.

Mitgliedschaft
Für Ferien- und Intensivkurse sowie den Frühinstrumentalen Bläser- & Rhythmus-Unterricht (FiBl-Run) ist eine Mitgliedschaft nicht erforlderlich.

Reduzierte Unterrichtsgebühren
Für Mitglieder reduzieren sich die Unterrichtsgebühren um den Mitgliedsbeitrag, sodass diese nicht mehr bezahlen müssen. Im Gegenteil, da die Fischelner Bläserschule e.V. in höchster Stufe gemeinnützig ist, können sogar die Mitgliedsbeiträge der aktiven Mitglieder steuerlich abgesetzt werden.

Famielenrabatt
Ab 3 Mitgliedern aus einer Famile gibt es 20% Familienrabatt auf Mitgliedsbeitrag, Unterrichtsgebühren und Instrumentenmiete.

Kündigung
Kurse, die nur kurzfristig laufen, wie Ferien- und Intensivkurse sowie Schnupperwochen können nicht gekündigt werden. Die Teilnahme an der Musikalischen Frühförderung kann mit einer Frist von einem Monat zum Ende einer Jahreszeit gekündigt werden. Die Mitgliedschaft bei der Fischelner Bläserschule e.V. kann mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalenderhalbjahres gekündigt werden.

Pausieren
Mitglieder haben den Vorteil, dass sie für maximal ein Jahr pausieren können. Pro Jahreszeit reduziert sich der Mitgliedsbeitrag dann auf 12 € und es fallen in dieser Zeit keine Unterrichtsgebühren an.

Unterrichtskalender
Der regelmäßige Unterricht findet außerhalb der Schulferien jede Woche statt. Ausgenommen sind Brauchtums- und Feiertage, die Brückentage nach Christihimmelfahrt und Fronleichnam, sowie der erste Schultag nach den Sommerferien.